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Close-up of asbestos fibers in a coarse, fibrous texture.Close-up of asbestos fibers in a coarse, fibrous texture.

Asbest in Putz, Spachtelmassen und Fliesenklebern

Asbest in Gebäuden vor 1995 kann durch staubende Arbeiten und Abfallverunreinigungen gesundheitsgefährdend sein.

Jens Lammerschmidt

von Jens Lammerschmidt

„Asbest“ – immer noch ein aktuelles Thema

Seit mehr als 30 Jahren ist die Herstellung und Verwendung von Asbest in Deutschland verboten. Der Grund: Mediziner*innen stufen Asbest­fa­sern offiziell als krebs­er­re­gend ein. Dennoch wurde die ehemalige „Wunderfaser“ viele Jahrzehnte lang in großen Mengen verbaut. In der Folge begegnen uns die langlebigen Asbest­pro­dukte in vielen Gebäuden noch heute. Bei Abbruch- oder Sanie­rungs­ar­bei­ten müssen besondere Arbeits- und Umge­bungs­schutz­maß­nah­men bei Arbeiten an Asbest­pro­duk­ten berück­sich­tigt werden. Ausgebaute asbest­hal­ti­gen Materialien müssen fachgerecht entsorgt werden.

Der Gesetzgeber hat die Gefahren beim Umgang mit Asbest erkannt und in mehreren Verord­nun­gen geregelt. Seit dem Jahr 2015 stehen neben den hinlänglich bekannten Asbest­pro­duk­ten, wie z.B. Asbest­ze­ment­plat­ten, Asbest­schnüre, -gewebe oder leichte asbest­hal­tige Platten auch bauche­mi­sche Produkte im Fokus. Im Gegensatz zu den vorge­nann­ten „klassischen“ Asbest­pro­duk­ten weisen die bauche­mi­schen Produkte oft geringe Asbest­ge­halte auf und können inhomogen mit Asbest­fa­sern belastet sein. Allerdings haben neue Messungen und Analy­se­me­tho­den gezeigt, dass auch von solchen Materialien Gesund­heits­ge­fah­ren ausgehen können.

Zu den bauchemischen Produkten zählen vor allem asbesthaltige Spachtelmassen, Putze und Fliesenkleber, die in vielen Gebäuden aus der Zeit vor 1995 anzutreffen sind. Weil diese Asbest­pro­dukte meist in geringen Schicht­stär­ken aufgebracht und durch eine andere Oberfläche überdeckt sind, weist der gesamte Querschnitt der Oberfläche oft Asbest­kon­zen­tra­tio­nen von unter 0,1 % auf. Werden diese Bauteile jedoch instand­ge­setzt, umgebaut oder abgebrochen, so können erhebliche Asbest­fa­se­re­mis­sio­nen entstehen, wie z.B. beim Schleifen gespach­tel­ter Gips­kar­ton­wände oder beim Abschlagen von Fliesen. Gesund­heits­ge­fähr­dun­gen von Handwerkern und Dritten, Konta­mi­na­tio­nen von Gebäuden und/oder deren Umfeld sowie Abfall­ver­un­rei­ni­gun­gen mit Asbest­fa­sern sind damit nicht auszu­schlie­ßen.

Bauherren, die eine Sanierung oder den Rückbau eines Gebäudes planen, sollten immer eine Person mit Fachgutachtenkompetenz zu Rate ziehen, denn für heutige Immobilienbesitzer:innen ist es schwer herauszufinden, wo Asbest verbaut sein könnte. Liegt Asbest in der Bausubstanz vor, dürfen Abbruch-, Sanierungs- und Instand­hal­tungs­ar­bei­ten nur von Firmen ausgeführt werden, die über die erfor­der­li­chen personellen und sicher­heits­tech­ni­schen Voraus­set­zun­gen verfügen und einen Nachweis der Sachkunde nach der Technischen Regel für Gefahr­stoffe 519 besitzen.

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